Antragstellung
Achtung! Nächster Einsendeschluss für neue Projektanträge ist :
04.06.2023
Projektanträge die nachträglich eingehen haben keinen Anspruch auf Entscheidung.
Allgemeine Hinweise
- Vorstand und Beirat der Stiftung tagen üblicherweise im Juni / Juli bzw. im November / Dezember eines Jahres. Die Anträge für das laufende Jahr müssen daher spätestens bis Ende April und Anträge für das folgende Jahr bis Anfang Oktober des laufenden Jahres bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Die Vorlage zur Antragstellung finden Sie hier als Word-Datei - Sie erleichtern Vorstand und Beirat die Beurteilung ihres Antrags, wenn sie sich bei der Antragsstellung an die Checkliste halten und zwei Seiten nicht überschreiten.
- Die Anträge müssen in schriftlicher Form und unterschrieben bei der Geschäftsstelle eingehen.
- Die Anträge müssen vor Beginn eines Projekts gestellt werden. Nachträgliche Unterstützung ist nicht möglich. Bitte achten Sie daher auf die Fristen zur Einreichung der Anträge!
- Für den inhaltlichen Abschluss des Projektes ist ein Abschlussbericht erforderlich.
Die Checkliste zum Abschlussbericht kann hier als Word-Datei geladen werden. - Vorstand und der Beirat der Stiftung beurteilen sämtliche Anträge dahingehend, ob sie mit den Statuten der Stiftung übereinstimmen.
- Die Entscheidungen von Vorstand und Beirat sind endgültig und können nicht angefochten oder eingeklagt werden
- Anträge auf Unterstützung mit kleineren Beträgen können auch innerhalb des Jahres abgegeben werden. Es besteht aber kein Anspruch auf sofortige Beurteilung vor den oben genannten Terminen
- Infos zum Antrag Schüleraustausch finden Sie hier