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Antrag Schüleraustausch

 

DEUTSCH-FRANZÖSISCHER SCHÜLER- UND STUDIERENDENAUSTAUSCH
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG IN DIESEM BEREICH

Die Dr. Karl Eisele und Elisabeth Eisele Stiftung hat sich neben der „Unterstützung bedürftiger Menschen in der Stadt Fellbach“ folgendes zum Ziel gesetzt:
„Der Zweck der Stiftung ist die Förderung der Völkerverständigung, der Bildung und Wissenschaft [...]
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung

• von Studenten- und Schüleraustausch zwischen Schulen und Universitäten Frankreichs und Deutschlands,
• der Pflege und Vertiefung der Beziehungen zu den Menschen in Frankreich, insbesondere zu den Menschen der Partnerstädte Fellbachs in Frankreich,
• von Bildung und Wissenschaft, insbesondere durch Vergabe von Stipendien und Preisen.“ (§2 der Satzung, Satz 1 und 2)

Daraus ergeben sich folgende Anforderungen für eine Förderung im Bereich der Bildung, des Austauschs von Schülerinnen und Schülern, sowie Studierenden:

1) Allgemeine Voraussetzungen:
a) Der Antrag wird durch die Schule, d.h. durch die Schulleitung gestellt.
b) Antragsberechtigt sind Projekte sämtlicher Schul- bzw. Ausbildungstypen.
c) Es muss sich um eine zusätzliche Veranstaltung handeln, also außerhalb des üblichen Austauschprogramms.
d) Der Antrag muss bis Ende März bzw. bis Ende September eines Jahres eingegangen sein.
e) Anträge können nicht rückwirkend bewilligt werden.
f) Zur Abrechnung müssen Originalbelege vorgelegt werden.
g) Es muss angezeigt werden, ob und durch wen das Projekt anderweitig gefördert wird.

2) Veranstaltungen, Projekte von Schulen in Fellbach:
a) Die zusätzliche Veranstaltung sollte nicht allein dem "wechselseitigen Kennenlernen" dienen, sondern es müssen Lernziele für das oder die Treffen formuliert sein.
b) Insbesondere werden gemeinsame Projekte gefördert, die dazu dienen, den Jugendlichen neue Erkenntnisse und Lehrinhalte in Naturwissenschaften zu vermitteln.
c) Der deutsch-französische Kontext sollte erkennbar sein.

3) Schüleraustausche von Schülerinnen und Schülern aus Fellbach und Tain-l'Hermitage und Tournon, die ein Schuljahr im Nachbarland verbringen wollen, werden unter folgenden Bedingungen gefördert:
a) Unterbringung in einer Familie.
b) Schulbesuch in der jeweiligen Partnerstadt, deshalb aus organisatorischen Gründen:
c) Mindestaufenthaltsdauer von einem Schuljahr.
d) Der Austausch soll auf Wechselseitigkeit beruhen, also nicht nur in Richtung Frankreich oder nur in Richtung Deutschland gehen.

4) Es werden auch Schüler und Schülerinnen aus Fellbach gefördert, die ein berufliches Praktikum in Frankreich absolvieren wollen. Ebenso Schülerinnen und Schüler aus Tain-l'Hermitage und Tournon, die zu diesem Zweck nach Fellbach kommen wollen.
a) Mindestaufenthaltsdauer: drei Monate.
b) Aufenthalt in einer Familie des Gastlandes.
c) das Praktikum wird in einer Firma oder Institution in einer der Partnerstädte absolviert.
d) Der Austausch soll auch hier auf Wechselseitigkeit angelegt sein.

5) Da geeignete Universitäten in den jeweiligen Ländern gefunden werden müssen, werden Austausche von Studierenden von Fall zu Fall entschieden. Auch hier ist die Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Schulen bzw. Ausbildungsstätten vor der Bewilligung Voraussetzung für die Förderung.

6) Die geförderten Projekte werden evaluiert. Von den jeweiligen Projektträgern ist ein Bericht anzufertigen, der das Erreichen der Lernziele in Hinblick auf die geförderten Schüler, die Ergebnisse für die Schule und andere Beteiligte (die Klasse, Lehrer, Eltern z.B.) darstellt, wie der Austausch die einzelnen Schüler, die Schule, die Klassenkameraden, die Lehrerschaft im Sinne des Stifterwillens bereichert hat.

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